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Ich nutze

Zugang und Teilhabe

8. Pilotprojekt für digitale Rathäuser starten

Das Problem:

Die Möglichkeiten des modernen eGovernments werden von Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise nur sehr eingeschränkt genutzt. Außerdem weichen sie in der Umsetzung teilweise deutlich voneinander ab. Während es vielerorts nur möglich ist, online Termine zu vereinbaren, können anderswo bereits konkrete Verwaltungsvorgänge online durchgeführt werden. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich dabei auch hinsichtlich Auffindbarkeit und Bedienbarkeit.

Unser Vorschlag:

Unter Koordinierung des Landes errichten teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden ein einheitliches eGovernment-Portal, welches auch ein Ratsinformationssystem  beinhaltet. Dies könnte auch gemeindeübergreifende Verwaltungsakte wie Umzüge unter Nutzung eines einzelnen Portals möglich machen. Als verantwortliches Steuerungsorgan erstellt das Land im Rahmen eines Pilotprojekts mit allen Beteiligten einen Anforderungskatalog für diejenigen Verwaltungsakte, die in ein solches Onlineportal überführt werden sollen.

9. Schulen ans Netz bringen!

Das Problem:

Digitales Lernen im Unterricht setzt eine ausreichend schnelle Internetanbindung voraus. Insbesondere, wenn viele Schüler gleichzeitig online gehen um beispielsweise digitale Lernplattformen zu nutzen oder Internetrecherche betreiben. Die Brandbreite, mit der Schulen in Nordrhein-Westfalen ans Netz angebunden sind, ist heutzutage für eine Schule mit mehreren hundert Schülern völlig unangemessen. Dazu wird an jeder Schule ein Konzept für ein tragfähiges, freies WLAN in allen Bereichen der Schule benötigt.

Unser Vorschlag:

Langfristig muss jede Schule mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausgerüstet werden, um der steigenden Bedeutung von e-Learning und dem Einsatz moderner Medien gerecht zu werden. Der Anschluss von Schulen ans Glasfasernetz kommt dann auch den Gemeinden zu Gute, die ebenfalls von der Erschließung mit schnellem Internet profitieren.

10. Öffentliche Infrastruktur beim Zugang zum freien Internet nutzen!

Das Problem:

Menschen sind heute auch unterwegs zunehmend auf einen Zugang zum Internet angewiesen, auch in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Behörden, Schulen, Erstaufnahmeeinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen, Krankenhäusern). Der mobile Internetzugang über UMTS/LTE ist nicht für jeden erschwinglich, oft volumenbeschränkt, nicht anonym nutzbar und im Land nicht überall verfügbar. Schulen bieten vielerorts nur eingeschränkten Internetzugang an und investieren viele Ressourcen in die aufwändige Erstellung von Listen zulässiger oder unzulässiger Internetangebote.

Unser Vorschlag:

Das Land fördert die Einrichtung von frei zugänglichen und für die Nutzer kostenfreien WLAN-Internetzugängen in öffentlichen Immobilien. Eine Verschlüsselung des Zugangs und Login-Pflicht, Filterung, Identifizierung oder Protokollierung der Internetnutzung erfolgt nicht. Mittelfristiges Ziel ist die Verfügbarkeit von WLAN in allen Schulen, anderen öffentlichen Gebäuden und Plätzen.

11. Gigabit-Strategie für den Breitbandausbau

Das Problem:

Heute muss eine leistungsfähige digitale Infrastruktur errichtet werden, vergleichbar mit dem Ausbau anderer Infrastrukturträger in der Vergangenheit (Elektrifizierung, Verkehr, Abwasser).

Unser Vorschlag:

Eine Gigabit-Gesellschaft benötigt ein Gigabit-Netz! Vorbild an dieser Stelle ist Schleswig-Holstein, das eine Glasfaser-Strategie besitzt und beim Glasfaserausbau in Deutschland führend ist. Ziel ist es, bis 2025 ein nahezu flächendeckendes Glasfasernetz zu errichten. Wenn staatliche Fördergelder verwendet werden, setzen wir uns für das so genannte OpenAccess-Betreibermodell ein: Das heißt, die Kommunen errichten die Infrastruktur und vermietet diese an Betreiber.

12. Kostenfreies Internet in Zügen anbieten!

Das Problem:

Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität.

Unser Vorschlag:

Bei Neuausschreibungen wird die kostenfreie Internetnutzung für Fahrgäste über WLAN zur Bedingung gemacht. Das WLAN ist für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar.

Die Zugbetreiber sollen mit allen Mobilfunkanbietern kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Das Land setzt sich bei den Mobilfunkanbietern dafür ein, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden.

13. Gefangenen die Teilhabe am Internet gestatten!

Das Problem:

Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Resozialisierungsmaßnahmen wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich.

Unser Vorschlag:

Die Landesregierung schreibt die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene aus. Im Grundsatz soll jeder Strafgefangene Anspruch auf Nutzung des Internets erhalten. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseiten technisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann.

14. Depublikationspflicht abschaffen!

Das Problem:

Die aus Rundfunkbeiträgen aus der Bevölkerung produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z.B. sieben Tage lang) zum Abruf über das Internet bereitgehalten werden. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können.

Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unserer Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren.

Unser Vorschlag:

Die TV-Linearität muss infrage gestellt werden. Es bedarf einer grundsätzlichen Änderung der medienpolitischen Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welche auch die Pflicht zur Depublikation abschafft.

15. Generelle Handyverbote an Schulen aufheben

Das Problem:

An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Dabei ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig und auch ein Nutzungsverbot während der Pausen und Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden.

Unser Vorschlag:

Die Mitführung des eigenen Smartphones gehört heute zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien entwickeln soll. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler beteiligt werden. Diese medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert werden oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Generelle Handyverbote in der Schule dürfen keinen Bestand haben. Stattdessen sollen die Schulen unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler angemessene Regelung zur Nutzung von Handys erarbeiten.

16. Freie Bildungsmaterialien für alle schaffen!

Das Problem:

Zurzeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für den Erwerb wiederum bezahlen.

Unser Vorschlag:

Das Land soll eine konsistente Strategie erarbeiten, um die Erstellung und den Einsatz freier Bildungsmaterialien (Open Educational Resources) zu fördern. Dabei sollten sowohl Materialien im schulischen wie auch im universitären Bereich als auch im Weiterbildungsbereich im Fokus liegen. Die Lizenz der Materialien wird so gestaltet, dass sie von einem möglichst breiten Personenkreis genutzt werden können. Das Land ermutigt die Lehrenden zur Erstellung von Open Educational Resources, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und die investierte Zeit nach Absprache als Unterrichtsstunden anrechnet. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der auch von anderen Bildungsträgern genutzt werden kann.

17. Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale ausschöpfen

Das Problem:

Noch immer sind viele wissenschaftliche Studien, Daten, Analysen und Erkenntnisse nur gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann. Aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit kommt der Öffentlichkeit nicht angemessen zugute.

Unser Vorschlag:

Wissenschaftliche Arbeiten werden als so genannte Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich gemacht. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird. In einem weiteren Schritt sollen auch Referate und Projektergebnisse an Schulen nach Prüfung verfügbar sein.

18. Vorlesungen online abrufbar machen!

Das Problem:

Überfüllte Hörsäle, soziale Verpflichtungen (zum Beispiel die Pflege von Angehörigen) oder nebenberufliche Tätigkeiten zur Studienfinanzierung können es für Studierende schwierig machen, die im Studienplan vorgesehen Vorlesungen zu belegen.

Unser Vorschlag:

Bei entsprechender Nachfrage erhalten Studierende ein Recht darauf, Lehrveranstaltungen auch online abrufen zu können. Das Land unterstützt die Einrichtung von frei zugänglichen Online-Vorlesungsplattformen.