ich-weiss

Ich nutze

Zugang und Teilhabe

9. Freie Bildungsmaterialien für alle schaffen

Das Problem:

Zur Zeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für den Erwerb wiederum bezahlen. Durch dieses System werden vor allem einkommensschwache Familien überproportional belastet, da Büchergeld für Lernmaterialien immer noch die Regel ist.

Unser Vorschlag:

Das Land erarbeitet eine konsistente Strategie, um die Erstellung und den Einsatz freier Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) zu fördern. Dabei sollten sowohl Materialien im schulischen wie auch im universitären Bereich als auch im Weiterbildungsbereich im Fokus liegen. Die Lizenz der Materialien wird so gestaltet, dass sie von einem Möglichst breiten Personenkreis genutzt werden können. Das Land ermutigt die Lehrer zur Erstellung von Open Educational Ressources, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und die investierte Zeit nach Absprache als Unterrichtsstunden angerechnet wird. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der auch von anderen Bildungsträgern genutzt werden kann.

10. Depublikationspflicht des Rundfunks abschaffen

Das Problem:

Die aus Rundfunkbeiträgen der Gebührenzahler produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z.B. 7 Tage lang) zum Abruf über das Internet bereit gehalten werden. Alleine der NDR hat im Zeitraum Januar 2013 bis Mai 2014 6.524 von 7.895 Sendungs-Videos wieder gelöscht. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können. Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unser Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren.

Unser Vorschlag:

Das Land Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür ein, den Rundfunkstaatsvertrag dahingehend zu ändern, dass zumindest eigenproduzierte Nachrichten- und Informationssendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht länger depubliziert werden.

11. Pilotprojekt für digitale Rathäuser starten

Das Problem:

Die Möglichkeiten des modernen eGovernments werden von Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise nur sehr eingeschränkt genutzt. Außerdem weichen sie in der Umsetzung deutlich voneinander ab. Während es vielerorts nur möglich ist, online Termine zu vereinbaren, können anderswo bereits konkrete Verwaltungsvorgänge im Netz durchgeführt werden. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich dabei auch hinsichtlich Auffindbarkeit und Bedienbarkeit.

Unser Vorschlag:

Unter Koordinierung des Landes errichten teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden ein einheitliches eGovernment-Portal. Dies könnte auch gemeindeübergreifende Verwaltungsakte wie Umzüge unter Nutzung eines einzelnen Portals möglich machen. Als verantwortliches Steuerungsorgan erstellt das Land im Rahmen eines Pilotprojekts mit allen Beteiligten einen Anforderungskatalog für diejenigen Verwaltungsakte, die in ein solches Onlineportal überführt werden sollen.

12. Schnelles Internet für jede Schule bereitstellen

Das Problem:

Digitales Lernen im Unterricht setzt eine ausreichend schnelle Internetanbindung voraus – insbesondere wenn viele Schüler gleichzeitig online gehen und digitale Lernplattformen nutzen oder im Internet recherchieren. 85% der Schulen in Schleswig-Holstein sind bisher nur mit einer Geschwindigkeit von 16 Mbit/s oder weniger an das Internet angebunden. In Zeiten von Lernvideos und anderen datenintensiven Online-Diensten ist dies unzureichend.

Unser Vorschlag:

Schrittweise muss jede Schule in Schleswig-Holstein mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausgerüstet werden, um der steigenden Bedeutung von E-Learning und dem Einsatz moderner Medien gerecht zu werden. Der Anschluss von Schulen ans Glasfasernetz kommt dann auch der Erschließung der Standortgemeinden zugute.

13. 1.000-Hotspots-Programm für drahtlosen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

Das Problem:

Menschen sind heute unterwegs zunehmend auf einen Zugang zum Internet angewiesen, auch in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Behörden, Schulen, Erstaufnahmeeinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen, Krankenhäuser). Der mobile Internetzugang über UMTS/LTE ist nicht für jeden erschwinglich, oft volumenbeschränkt, nicht anonym nutzbar und im Land nicht überall verfügbar. Schulen bieten vielerorts nur eingeschränkten Internetzugang an und investieren viele Ressourcen in die aufwändige Erstellung von Listen zulässiger oder unzulässiger Internetangebote.

Unser Vorschlag:

Das Land fördert die Einrichtung von 1.000 frei zugänglichen und für die Nutzer kostenfreien WLAN-Internetzugängen in öffentlichen Immobilien. Eine Verschlüsselung, Filterung, Identifizierung oder Protokollierung der Internetnutzung erfolgt nicht. Mittelfristiges Ziel ist die Verfügbarkeit von WLAN in allen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden.

14. Kostenfreien Internetzugang in Zügen bereit stellen

Das Problem:

Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität.

Unser Vorschlag:

Bei Neuausschreibungen wird die kostenfreie Internetnutzung für Fahrgäste über WLAN zur Bedingung gemacht. Das WLAN ist für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar. Die Zugbetreiber sollen mit allen großen Mobilfunkanbietern kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Das Land setzt sich bei den Mobilfunkanbietern dafür ein, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden.

15. Pauschale Handyverbote an Schulen streichen

Das Problem:

An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags geht hervor, dass einige dieser Nutzungseinschränkungen rechtlich fragwürdig und zum Teil sogar unzulässig sind. So ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig, ein Nutzungsverbot während der Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden.

Unser Vorschlag:

Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule über ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien verfügen muss. Dieses medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert werden oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Das Medienkonzept sollte mit den Schülern gemeinsam ausgearbeitet werden. Dabei muss nicht jede Schule das Rad neu erfinden, da das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) bereits Vorschläge für solche Prozesse gemacht hat.

16. Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen

Das Problem:

Es gibt viele Gründe, warum Studenten Präsensveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen oder Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Das Nacharbeiten von Vorlesungen nur durch Skripte oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich.

Unser Vorschlag:

Bei entsprechender Nachfrage erhalten Studierende ein Recht darauf, Lehrveranstaltungen auch online abrufen zu können. Das Land unterstützt dazu die Einrichtung von Online-Plattformen, über die Videostreams der Vorlesungen abgerufen werden können. Damit werden auch Studenten unterstützt, die bei der Vorlesung anwesend waren aber zur Nachbereitung bestimmte Passagen nochmals sehen oder hören möchten.

17. Online-Kontakt zur Bürgerbeauftragten ermöglichen

Das Problem:

Die Bürgerbeauftragte kann schon aus zeitlichen Gründen nicht in allen Landesteilen Schleswig-Holsteins präsent sein. Der erweiterte Aufgabenbereich der Beauftragten für soziale Angelegenheiten wird es in Zukunft zusätzlich erschweren, Bürgersprechstunden im ganzen Land durchzuführen. Vielen Menschen ist der telefonische Kontakt alleine nicht persönlich genug, um ihre teilweise sehr privaten Anliegen zu schildern.

Unser Vorschlag:

Die Bürgerbeauftragte bietet in Zukunft auch Online-Sprechstunden an. In diesen Sprechstunden kann über Videoübertragung eine größere persönliche Nähe zwischen der Beauftragten und den Bürgern hergestellt werden.

18. Online-Sprechstunden von Ärzten fördern

Das Problem:

Der demographische Wandel bedingt, dass immer mehr Menschen lange Anreisewege zu Ärzten in Kauf nehmen müssen. Dadurch sind besonders ältere Bürger und Menschen mit eingeschränkter Mobilität betroffen.

Unser Vorschlag:

Das Land fördert die Erprobung von Online-Sprechstunden in Kooperation mit medizinischen Start-up-Unternehmen aus Schleswig-Holstein. Patienten können ihren Arzt in einer privaten Videokonferenz kontaktieren. Die Videokonferenz soll und will den regulären Arztbesuch nicht ersetzen, sondern diesen optimal vorbereiten und sinnvoll ergänzen. Die körperliche Untersuchung sowie die anschließende Behandlung finden nach wie vor beim Arzt vor Ort in der Praxis statt. Das Online-Angebot ermöglicht aber das gemeinsame Sichten von medizinischem Bildmaterial, das Einholen einer zweiten Arztmeinung oder auch eine vereinfachte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Durch technische Maßnahmen ist die Vertraulichkeit der Online-Sprechstunde sicherzustellen.

19. Gefangenen die Teilhabe am Internet gestatten

Das Problem:

Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Resozialisierungsmaßnahmen wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich.

Unser Vorschlag:

Die Landesregierung schreibt die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene aus. Im Grundsatz soll jeder Strafgefangene Anspruch auf Nutzung des Internets erhalten. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Die Finanzierung erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseiten technisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann.