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Ich bestimme selbst

Datenschutz und Selbstbestimmung

20. Recht auf verschlüsselte Kommunikation mit Behörden

Das Problem:

Zur Zeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt kommunizieren können. Nicht nur ausländische Geheimdienste, sondern auch Kriminelle können so persönliche Informationen abfangen und im schlimmsten Fall missbrauchen.

Unser Vorschlag:

Das Land entwickelt eine Strategie, damit zukünftig mit allen staatlichen Stellen verschlüsselt per E-Mail kommuniziert werden kann. Dabei sollten international etablierte und anerkannte Verschlüsselungsverfahren wie OpenPGP und S/MIME genutzt werden können. Für Nutzer, die verschlüsselte E-Mails nicht nutzen wollen oder können, wird ein verschlüsseltes Online-Kontaktformular zur Verfügung gestellt. Auch alle weiteren Internetportale des Landes sollen standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen wird die unverschlüsselte Nutzung unterbunden.

21. IT-Infrastruktur des Landes regelmäßig prüfen

Das Problem:

Derzeit erfolgt keine regelmäßige Auditierung der IT-Systeme des Landes. Ein Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2014 hat darüber hinaus erschreckende Mängel bei der IT-Sicherheit der Kreise offenbart.

Unser Vorschlag:

Eine unabhängige Behörde des Landes wird mit den nötigen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet, um die Landes-IT regelmäßig zu kontrollieren und den Kommunen beratend zur Seite zu stehen. Die Prüfungsergebnisse werden der Landesregierung gemeldet und nach Beseitigung etwaiger Mängel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

22. Privatsphäre und Sicherheit bei der Energieversorgung schützen

Das Problem:

Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den Verbraucher gläsern. Immer mehr Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt.

Unser Vorschlag:

Das Land setzt sich – beispielsweise im Rahmen bestehender Modellprojekte – dafür ein, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig offen gelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen soll generell nur mit freier und jederzeit widerruflichen Einwilligung aller Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, erhält das Recht, diese wieder durch einen herkömmlichen Stromzähler ersetzen zu lassen.

23. Überwachungskamera-Register einführen

Das Problem:

Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des öffentlichen Raums geworden. Eine solche Dauerüberwachung kann einen, wenn auch unbewussten, Anpassungsdruck erzeugen. Es ist bisher kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung zu entziehen.

Unser Vorschlag:

Es wird eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras öffentlicher Stellen eingeführt, die den öffentlich zugänglichen Raum überwachen. Die Standorte samt Betreiber der Kameras werden in einem für jedermann über das Internet einsehbaren Register verzeichnet.

24. Anonymen Verkauf von E-Tickets im ÖPNV ermöglichen

Das Problem:

Zur Zeit lassen sich Fahrkarten für den ÖPNV über das Internet nur unter der Preisgabe persönlicher Daten erwerben. Neben dem Missbrauchsrisiko, das mit Zahlungsmitteln wie Kreditkarten im Internet verbunden ist, lassen sich so auch Bewegungsprofile über den Käufer erstellen.

Unser Vorschlag:

Die Landes-Verkehrsgesellschaft NAH.SH verkauft im Internet Fahrkarten, die man mit frei verkäuflichen und bereits am Markt erhältlichen Prepaidkarten oder mit einer selbst herausgegebenen, aufladbaren Kundenkarte anonym bezahlen kann. Zur Zuordnung des Fahrscheins zu einer Person kann man anstelle seines Namens die letzten vier Ziffern eines mitgeführten Ausweises oder einer Kundenkarte (z.B. Personalausweis, Führerschein, BahnCard, EC-Karte oder Kreditkarte) angeben.