ich-weiss

Ich bestimme selbst

Datenschutz und Selbstbestimmung

19. Privatsphäre und Sicherheit bei der Energieversorgung schützen

Das Problem:

Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den Verbraucher gläsern. Immer mehr Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt.

Unser Vorschlag:

Das Land setzt sich – beispielsweise im Rahmen bestehender Modellprojekte – dafür ein, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig offen gelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen soll generell nur mit freier und jederzeit widerruflichen Einwilligung aller Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, erhält das Recht, diese wieder durch einen herkömmlichen Stromzähler mit Möglichkeit zur Selbstablesung ersetzen zu lassen.

20. Recht auf elektronische Kommunikation mit Behörden

Das Problem:

Kommunikation mit Behörden basiert häufig noch auf Kommunikation per Post. Dies ist teuer, langsam und entspricht nicht den Anforderungen, die Menschen heutzutage an den Staat stellen.

Unser Vorschlag:

Alle Menschen sollen das Wahlrecht haben, auf gebührenfreie elektronische Post von öffentlichen Behörden und Einrichtungen zu bestehen. Sollten Bürger eine postalische Zustellung von Schreiben ablehnen und eine elektronische bevorzugen, soll den Behörden eine Abweichung von dem gewünschten Medium nur aus wichtigen Gründen oder aufgrund gesetzlicher Beschränkungen erlaubt sein.* Damit müssen Behörden tätig werden und mit der Einrichtung sicherer, elektronischer Kommunikation beginnen.

21. Recht auf verschlüsselten Informationsaustausch mit Behörden und staatlichen Stellen

Das Problem:

Zurzeit ist es nicht möglich, mit allen staatlichen Stellen elektronisch verschlüsselt zu kommunizieren und deren Internetangebote zu nutzen.

Unser Vorschlag:

Die öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen sollen Schnittstellen und Adressen anbieten, damit zukünftig mit allen staatlichen Stellen verschlüsselt kommuniziert werden kann. Dabei ist mindestens ein auf offenen Standards basierendes Verfahren wie z.B. GnuPG anzubieten. Internetdienste der öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen sollen nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen wird die unverschlüsselte Nutzung unterbunden.
Die Behörden sollen dann auf Wunsch auch elektronisch kommunizieren, anstatt Schreiben per Post zu verschicken, soweit rechtlich zulässig.

22. Anonymer Fahrscheinverkauf

Das Problem:

Um Fahrscheine für Bus und Bahn digital zu erwerben, muss man bisher persönliche Daten angeben. Aus Gründen der Datensicherheit sind dazu nicht alle Bürger bereit. Aktuelle und kommende e-Ticket-Systeme bieten in ihrer aktuellen Konzeption teilweise die Möglichkeit, Bewegungsdaten zu sammeln (der BigBrotherAward 2016 in der Kategorie Technik ging an die Berliner Verkehrsbetriebe BVG). Dazu wird nur teilweise die Möglichkeit geboten, die e-Tickets einfach anonym am Automaten (siehe Versuchsprojekt Münster) zu erwerben.

Unser Vorschlag:

Bis zur Einführung des Fahrscheinfreien Nahverkehrs müssen alle Arten von Fahrscheinen und e-Tickets für Bus und Bahn im Internet und auch zukünftig an Ticketautomaten erhältlich sein. Die Zahlung und Prüfung bzw. Authentifizierung müssen immer anonym möglich sein.

23. Register aller Überwachungskameras

Das Problem:

Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des allgemeinen Lebens geworden. Es ist kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung zu entziehen. Eine solche Überwachung kann einen Überwachungs- und Anpassungsdruck erzeugen, zumal wenn man nicht weiß, wer wo und wann zu welchem Zweck den öffentlichen Raum überwacht.

Unser Vorschlag:

Es wird eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras eingeführt, die den öffentlich zugänglichen Raum überwachen. Die Meldungen werden in einem für jedermann über das Internet einsehbaren Register verzeichnet.

24. Wir stellen den Schutz der Privatheit an den Anfang jeder Überlegung: Einführung von Privacy Impact Assessments in Verwaltung und Ministerien

Das Problem:

Viele Gesetze und Verwaltungsabläufe kranken daran, dass datenschutzrechtliche und die Privatheit des Einzelnen betreffende Belange erst spät im Diskussions- und Entscheidungsprozess zum Thema gemacht werden. Die späte Beschäftigung hat zur Folge, dass diese Gesetze und Verwaltungsabläufe einem hohen Schutz für die Grundrechte der Bürger nicht entsprechen.

Unser Vorschlag:

Ob neues Gesetzesvorhaben oder neue Technologie, jedes politische oder wirtschaftliche Projekt muss von der Überlegung geleitet werden, wie das Projekt so datenschutzfreundlich und privatheitsschonend wie möglich gestaltet werden kann. Dafür wollen wir Folgeabschätzungen im Bereich Privatheit und Datenschutz, sog. „Privacy Impact Assessments“ (kurz „PIA“), in unseren Verwaltungen und Ministerien, und speziell im Gesetzgebungsprozess, etablieren sowie diese auch bei Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen in Unternehmen und anderen Organisationen fördern.

25. Bildungsangebote im Bereich Privatheit, Datenschutz und Datensicherheit ausbauen!

Das Problem:

Privatheitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit sind für viele Menschen weiterhin abstrakte Begriffe, während die Digitalisierung der Gesellschaft rasant voranschreitet. Es existiert ein „Privacy-Paradox“: Zwar geben die meisten Menschen an, dass ihnen ihre Privatheit wichtig ist, sie ergreifen aber nicht die notwendigen technischen oder politischen Maßnahmen, um ihren Selbstschutz zu erhöhen. Dieses Problem ist nicht nur bei Privatpersonen zu beobachten. Ein unvorsichtiger Umgang mit digitalen Technologien kann beispielsweise im öffentlichen Dienst zu einer Gefährdung vieler Betroffener führen.

Unser Vorschlag:

Bildungsangebote im Bereich Privatheitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit müssen im privaten und öffentlichen Bereich ausgebaut werden. Der Selbstschutz vor allen möglichen Eingriffen in die Privatsphäre muss Bürgern so leicht wie möglich gemacht werden. Mitarbeiter öffentlicher Stellen des Landes und der Kommunen müssen Weiterbildungen erhalten, um die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste Gesellschaft fit zu machen.

26. Behörden für die Kontrolle von Datenschutz und Datensicherheit müssen stark aufgestellt sein!

Das Problem:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und ihr Team leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes-und Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell unterfinanziert. So ist die LDI im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens auffallend schwach ausgestattet.

Unser Vorschlag:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen, um die Kontrolle und sachgerechte Umsetzung von Datenschutz und Informationsfreiheit gewährleisten zu können.