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Ich entscheide mit

Bürgerbeteiligung und Partizipation

27. Einrichtung eines Landesministeriums „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau"

Das Problem:

Derzeit werden Themen des Digitalen Wandels in einer Vielzahl von Landesministerien behandelt. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf zahlreiche Landesministerien hat sich als nicht zielführend und wenig praktikabel herausgestellt. Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie OpenGovernment und eGovernment werden teils gar nicht, teils nur ansatzweise oder verspätet angegangen. Es gibt kein federführendes Ministerium einer digitalen Gesellschaft unter den Ministerien.

Unser Vorschlag:

Eine thematische Bündelung in einem Ministerium „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau“ („Internetministerium“) ist notwendig. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat. Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der Landtag NRW einen Ausschuss „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau“ („Internetausschuss“) einrichtet und sich auf Bundesebene für eine vergleichbare Umsetzung einsetzt.

28. Freie Netze fördern

Das Problem:

Es gibt zu wenige freie Netze in Nutzerhand und offene Zugänge zum Internet in Deutschland.

Unser Vorschlag:

Wir setzen uns weiterhin für Freifunk und freie Netze ein. Dazu gehört für uns: Förderung wissenschaftlicher Forschung zu Mesh-Netzen, freier Router-Software und innovativer Netzwerkprotokolle. Ziel ist auch, technische Dezentralisierung und Erhöhung von Ausfallsicherheit zu fördern. Das Land NRW soll Freifunk als gemeinnützig anerkennen und sich auf Bundesebene für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk einsetzen.

Auf Bundesebene sollte die Überlassung von ungenutzten IP-Netzen der öffentlichen Hand an Freifunk-Initiativen ermöglicht werden. Zudem sollen freie Frequenzbereiche (z.B. ehemalige TV-Frequenzen) für Breitband nutzbar gemacht werden.

29. Bürgerbeteiligung an Großprojekten

Das Problem:

Die Planung und Realisierung von Großvorhaben steht seit Jahren im Zentrum öffentlicher Kritik (z.B. Fehmarnbeltquerung, Stuttgart 21, Elbphilharmonie). Das geltende Planungsrecht nutzt die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten nicht, um Fehlplanungen zu verhindern.

Unser Vorschlag:

Pläne für Großprojekte sollen verpflichtend auf einem zentralen Internetportal veröffentlicht werden. Jeder Mensch soll sich über Vorhaben automatisch über das Internet informieren lassen können und Gelegenheit zur Stellungnahme und Diskussion darüber bekommen („Frühe Bürgerbeteiligung“). Auch im weiteren Verfahren sollen alle Planungsunterlagen über das Internet zum Abruf bereitgestellt werden. Es wird ein öffentlicher Zugang zum Raumordnungs-Informationssystem eingerichtet, über welches u.a. der Landesentwicklungsplan abrufbar ist.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingerichtet, einen Newsletter zu abonnieren, der als „amtliches Benachrichtigungsblatt“ über beteiligungspflichtige Vorhaben informiert. In diesem Newsletter sind die Schritte und Wege von Beteiligung darzustellen.

30. Bürger-Beteiligungsportal des Landes

Das Problem:

Das Internet eröffnet neue Möglichkeiten zur Einbeziehung der Bürger in politische Prozesse. Diese Möglichkeiten werden bisher kaum genutzt. So hatte beispielsweise Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda ihren Bericht zur Urheberrechtsreform im Internet zur Diskussion und Bearbeitung freigegeben (https://www.discuto.io/de/consultation/6252).

Unser Vorschlag:

Der Landtag richtet ein Internet-Beteiligungsportal ein, auf dem unter anderem wichtige Gesetzgebungsvorhaben aus Landesregierung und Landtag öffentlich diskutiert werden können. Die Beteiligung soll bei Regierungsentwürfen spätestens zum Zeitpunkt der Verbandsanhörung, im Übrigen ab Einbringung in den Landtag erfolgen. Zusätzlich werden die im Parlament dazu vorhandenen Dokumente (z. B. Stellungnahmen) einfach auffindbar zur Verfügung gestellt.

Das Land NRW soll sich zudem an der Entwicklung von modernen Werkzeugen zur Bürgerbeteiligung beteiligen und diese aktiv fördern.

Die bisher interne Dokumentation der Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben der Landesregierungen werden im Sinne der OpenGovernment-Prinzipien der Öffentlichkeit laufend zugänglich gemacht.

31. Bürger-Beteiligungsportal in der Kommune

Das Problem:

Das Internet eröffnet neue Möglichkeiten zur Einbeziehung der Bürger in politische Prozesse. Diese Möglichkeiten werden bisher kaum genutzt. Zwar bieten Rats- und Ausschusssitzungen jeweils auch eine Bürgersprechstunde an, allerdings wird hier jeweils die zeitliche und örtliche Anwesenheit vorausgesetzt. Dies ist jedoch nicht allen Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Unser Vorschlag:

Die Kommunen richten Internet-Beteiligungsportale ein, auf denen unter anderem wichtige Regelungsvorhaben aus dem Rat öffentlich diskutiert werden können. Dabei werden die im Rat und Verwaltung dazu vorhandenen Dokumente (z.B. Stellungnahmen) einfach auffindbar zur Verfügung gestellt.

32. Flächendeckend Mängelmelder für ortsbezogene Hinweise einrichten

Das Problem:

Schlaglöcher, beschädigte Schilder oder Gebäude, verschmutzte Spielplätze – Mängel an der öffentlichen Infrastruktur zu melden, scheitert oft schon daran, dass der zuständige Ansprechpartner nicht zu ermitteln ist. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind zudem aufwändig und der Bürger bekommt häufig keine Rückmeldung.

Unser Vorschlag:

Im Rahmen der OpenGovernment-Initiative der Landesregierung werden die Kommunen aufgefordert, ein lokales und anonym nutzbares Internetportal einzurichten oder einrichten zu lassen, über welches Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anregungen zu Straßen, Radwegen, Gebäuden (z.B. Schäden, Beschilderungsmängel, nicht-barrierefreie Zugänge) geografisch auf einer Karte kennzeichnen und auf Wunsch auch zur Bearbeitung einreichen können. Die Landesregierung erstellt dazu eine Musteranwendung unter Berücksichtigung von OpenData-Standards. Die Einreichung soll auch über mobile Endgeräte möglich sein und auch ein Foto und geografische Koordinaten einschließen können. Die Hinweise sollen öffentlich einsehbar und kommentierbar sein.

Die Kommune hat darüber zu berichten, wie mit der Meldung umgegangen wird.

33. Whistleblowing-Plattform

Das Problem:

Whistleblower sind Menschen, die Straftaten, Rechtsverstöße oder Ethikverstöße melden. Das geltende Recht schützt Whistleblower aber nicht zuverlässig vor Repressalien von Seiten ihres Arbeitgebers/Dienstherren. Nur im wirksamen Schutz der Anonymität werden Whistleblower bereit sein, die bestehende Rechtsunsicherheit hinzunehmen und Missstände auffliegen zu lassen.

Unser Vorschlag:

Zu Umgehung der gefährlichen bundesrechtlichen Schutzlücken für Hinweisgeber richtet das Land NRW eine Stelle zur anonymen Meldung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Missständen ein, die auch eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglicht.

34. Transparenzportal der Bundesländer

Das Problem:

Viele Informationen, die für einen interessierten Bürger von Bedeutung sein können, sind derzeit nicht öffentlich zugänglich. Ein Großteil der Informationen ist zwar digitalisiert, jedoch nicht über das Internet öffentlich abrufbar.

Unser Vorschlag:

Wir wollen das Informationsfreiheitsrecht ausbauen und nach dem Vorbild anderer Bundesländer ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen einführen. Informationen öffentlicher Stellen in Nordrhein-Westfalen sollen proaktiv auf einem Transparenzportal maschinenlesbar veröffentlicht werden.

35. Freigabe von Live-Fahrplandaten

Das Problem:

Derzeit kann man die Nutzung des ÖPNV nur über Portale des Betreibers sowie der Bahn nutzen.

Unser Vorschlag:

Durch gesetzliche Änderungen sollen Bahnbetreiber dazu verpflichtet werden, alle Fahrplandaten in Echtzeit offen und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird es Initiativen und Projekten ermöglicht, auf Basis dieser Daten eigene Anwendungen und Angebote zu entwickeln.

36. Digitale Arbeitswelten mitgestalten

Das Problem:

Immer mehr Arbeitsschritte werden digital erledigt. Egal, ob in der Verwaltung, der Lehre, der Ausbildung oder der Produktion nicht-materieller Dinge (Musik, Video, Texte, etc.). Dazu werden immer mehr Arbeiten immer kleinteiliger erledigt. Es werden vielfach nicht mehr Komplettersteller oder -Verarbeiter benötigt, sondern Menschen mit Teilqualifikationen erledigen digitale Mini- und Expertenjobs.

Unser Vorschlag:

Auch digitale Arbeit ist zu schützen und es muss Sorge dafür getragen werden, dass sowohl Sozialstandards eingehalten werden, wie auch, dass es ein sinnvolles Sozialniveau für im Digitalen erledigte Arbeit gibt. Ein digitales Prekariat an der Armutsgrenze braucht niemand. Unternehmensgewinne, die durch die Digitalisierung der Arbeitsprozesse und den damit verbundenen Einsparungen anwachsen (digitale Rendite), müssen zumindest zum Teil, für die Finanzierung des Umbaus unserer Arbeitswelt eingesetzt werden.